ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENGUNGEN

I. Geltungsbereich:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen umfassend und
ausnahmslos für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Eiszeit Kärnten GmbH, im
Folgenden als Eiszeit bezeichnet, und dem Kunden zur Anwendung. Bedingungen
oder davon abweichende Regelungswerke des Kunden kommen zu keinem
Zeitpunkt zum Tragen und geltend mit dem Abschluss des Vertrages als
ausgeschlossen. Das vorliegende Bedingungswerk gilt auch für alle über den
Webshop von Eiszeit geschlossenen Verträge.

2. Der Begriff Kunde in diesen AGB bezieht sich ausschließlich auf Unternehmer im
Sinne des § 1 UGB, wobei keine Unterscheidung aufgrund der Rechtsform erfolgt,
sodass sowohl natürliche Personen, Personengesellschaften als auch
Kapitalgesellschaften sowie jegliche hier auch unerwähnt gebliebene Rechtsform.

II. Website – Webshop
1. Trotz größter Sorgfalt sind Schreib- und Informationsfehler sowie Irrtümer auf der
Website von Eiszeit nicht ausgeschlossen. Eiszeit übernimmt keine Verantwortung
und/oder Haftung für Verlinkungen auf dieser Webseite oder den Inhalt einer solchen
Verlinkung. § 17 ECG gilt sinngemäß.

2. Sämtliche Berechtigungen und Rechte an der Website stehen im ausschließlichen
Eigentum von Eiszeit. Dies gilt insbesondere für alle damit in Zusammenhang
stehenden Marken – und Urheberrechte. Eine Nutzung oder Vervielfältigung von
Logos, Texten, Grafiken, Fotografien und Layout sind Dritten sowie Kunden
gegenüber strikt untersagt, sofern Eiszeit hierzu nicht die ausdrückliche Zustimmung
erteilt.

III. Vertragsabschluss
1 Kunden wird die Inanspruchnahme der Dienste unserer Website durch Mitteilung
entsprechender Zugangsdaten ermöglicht. Vor Bekanntgabe der Zugangsdaten
behält sich Eiszeit das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen
und verpflichtet sich der Kunde zur Übermittlung entsprechender Nachweise. Eiszeit
hat das Recht die Übermittlung von Zugangsdaten aus welchen Gründen auch
immer zu verweigern. Der Kunde hat diese Zugangsdaten sicher vor unbefugten
Zugriffen Dritter zu verwahren, ein Missbrauch durch Dritte geht zu Lasten des
Kunden und verpflichtet sich dieser Eiszeit vollumfänglich schad- und klaglos zu
halten. Bestellungen und Verträge, die über die Zugangsdaten des Kunden
abgewickelt werden, gelten als mit dem Kunden abgeschlossen. Eiszeit ist zudem
berechtigt die Unternehmereigenschaft des Kunden in regelmäßigen Abständen zu
prüfen und nach eigenem Ermessen, ohne Angabe von Gründen, die
Zugangsmöglichkeit zur Website bzw. dem Webshop zu sperren.

2. Der Kunde ist verpflichtet und haftet dafür, dass alle von ihm bekannt gegebenen
angegebenen Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Änderungen seiner Daten
(z.B. Rechtsform, UID, Sitz, etc.) sind Eiszeit unverzüglich bekannt zu geben. Bei
Aufgabe oder Stilllegung der Firma oder Tätigkeit des Kunden ist Eiszeit
unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt im Fall des Verlustes der Zugangsdaten
sowie des Bekanntwerdens der Weitergabe dieser Daten an Unbefugte. Waren von
Eiszeit dürfen ausschließlich nur zu unternehmerischen Zwecken erworben werden.

3. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese als Unternehmer tätigt. Alle
Angebote von Eiszeit sowie Preislisten, Produktkataloge, Informationsschreiben und
dergleichen sind freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Liefertermine.
Änderungen bleiben aufgrund von Verfügbarkeit und unvorhersehbarer Umstände
ausdrücklich vorbehalten.

4. Die Vertragssprache ist deutsch. Individuelle Vereinbarungen und Zusagen von
Eiszeit haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsführung selbst schriftlich
zugesagt werden.

5. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot an Eiszeit. Der
Kunde ist an seine Bestellung durch das Absenden derselben an Eiszeit gebunden.
Wenn der Kunde ein digitales Vertragsanbot an Eiszeit übermittelt, sei es im
Webshop oder über andere digitale Kanäle, erklärt er hierdurch sein Einverständnis,
dass er bis auf schriftlichen Widerruf seinerseits mit der wechselseitigen
elektronischen Kommunikation einverstanden ist. Dies gilt insbesondere für
sämtliche geschäftliche Schriftstücke, Rechnungen, Lieferscheine und dergleichen.
Derartige Schriftstücke gelten mit dem Versand von Eiszeit als dem Kunden wirksam
und fristauslösend zugestellt.

6. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und im
Rahmen der Möglichkeiten von Eiszeit. Für den Fall, dass Waren nicht verfügbar
oder nur verzögert geliefert werden können, wird der Kunde von Eiszeit in
angemessener Zeit informiert. § 10 ECG kommt im Vertragsverhältnis zwischen
Eiszeit und dem Kunden keine Wirksamkeit zu und ist ausgeschlossen. Eine von
Eiszeit versendete Bestellbestätigung gilt nicht als Vertragsannahme, außer diese
wird mit der Bestellbestätigung ausdrücklich bestätigt.

7. Eiszeit kann binnen 7 Werktagen die Annahme des Vertragsanbots des Kunden
erklären. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn Eiszeit die Annahme
ausdrücklich schriftlich erklärt oder die Lieferung an den Kunden durchführt. Eiszeit
ist berechtigte die Vertragsannahme zu verweigern und die Lieferung nicht
durchzuführen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder der Bonität
des Kunden bestehen. Eiszeit unterliegt keinem wie auch immer gearteten
Kontrahierungszwang.

8. Aufgrund der Produkteigenschaften kann es bei Größe und Gewicht einzelner
Artikel zu Abweichungen kommen, die jedoch keine Auswirkungen auf die
Bestellmenge haben. Abweichungen von bis zu 20% berühren die Zahlungspflicht
des Kunden nicht. § 9 ECG gilt als einvernehmlich abbedungen.

IV. Lieferungen
1. Die Lieferung der Bestellung erfolgt nach den vorab festgelegten Lieferplänen von
Eiszeit, wobei individuell vereinbarte Zustellkonditionen gelten, dies insbesondere in
Bezug auf die Mindestbestellmengen. Lieferungen, die eine Mindestbestellmenge
nicht erreichen, sind individuell mit Eiszeit zu vereinbaren. Festgelegte
Lieferkonditionen gelten nur für Lieferungen, die eine Mindestbestellmenge
erreichen. Im Fall von einer Unterschreitung der Mindestbestellmenge behält sich
Eiszeit vor, angemessene Zuschläge zur Abrechnung zu bringen oder die Lieferung
nicht durchzuführen.

2. Eiszeit behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden in Teillieferungen zu
unterteilen, wenn dies logistisch erforderlich ist. Die Beurteilung obliegt alleine
Eiszeit. Der Kunde ist im Fall von Teillieferungen nicht berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten.

3. Beim Versendungskauf haftet Eiszeit ab der Übergabe der Ware an die für die
Versendung bestimmte Person nicht für die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung sowie des Diebstahls. Im Fall des Annahmeverzugs
durch den Kunden geht die Gefahr für den Untergang, Verschlechterung und
Diebstahl spätestens zu dem Zeitpunkt an den Kunden über, zum dem er in Verzug,
sei es verschuldet oder unverschuldet, gerät. Als Annahmezeitpunkt der
Warenlieferung an den Kunden gilt der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung in seinen
Macht- oder Verfügungsbereich gelangt. Ab diesem Zeitpunkt ist Eiszeit von jeglicher
Haftung für Untergang, Verschlechterung oder Diebstahl exkulpiert.

4. Warenreklamationen des Kunden sind längstens binnen 24 Stunden ab Übergabe
schriftlich an Eiszeit zu richten, ansonsten sie unbeachtlich sind.

V. Zahlungen
1. Die in den Unterlagen und im Webshop von Eiszeit bekannt gegebenen Preise
verstehen sich als aktuelle Tagespreise und sind freibleibend. Die Preisangabe
erfolgt in EURO exklusive Umsatzsteuer. Eiszeit ist berechtigt diese Preise jederzeit
und ohne Ankündigung zu widerrufen und zu ändern.

2. Rechnungsforderungen von Eiszeit sind mit Erhalt der Rechnung umgehend und
ohne Abzug zur Zahlung fällig, außer auf der Rechnung wurde ein Zahlungsziel
angegeben. Eigenmächtige Widmungen von Zahlungen durch den Kunden sind für
Eiszeit unbeachtlich. Zahlungen des Kunden werden von Eiszeit grundsätzlich auf
die älteste Schuld des Kunden zuzüglich angefallener Verzugszinsen und
Betreibungskosten angerechnet.

3. Eiszeit hat im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden Anspruch auf Zinsen gemäß
§ 456 UGB. Der Zahlungsverzug des Kunden liegt auch dann vor, wenn Eiszeit
infolge Widerrufs der Einzugsermächtigung oder mangelnder Deckung auf dem
Bankkonto des Kunden nicht in der Lage ist, den Rechnungsbetrag einzuziehen oder
der Kunde die Rückbuchung des Rechnungsbetrages nach erfolgter Einziehung
veranlasst. Der Kunde haftet für alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen
Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten. Der Kunde ist nicht
berechtigt mit Ansprüchen von Eiszeit aufzurechnen oder Zahlungen wegen
Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Für den Fall der Beantragung oder
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der
Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erbringt Eiszeit
Leistungen ausschließlich gegen Vorauskasse.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Warenlieferungen von Eiszeit bleiben bis zur vollständigen Zahlung des
Kunden im Eigentum von Eiszeit. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur
Zahlung ordnungsgemäß zu lagern und diese vor Zugriffen unberechtigter Dritter zu
schützen, dies abhängig von den jeweiligen Produkteigenschaften. Eiszeit ist für den
Fall des Zahlungsverzugs berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die umgehende
Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (teile) zu begehren.

2. Eine Weiterveräußerung der Ware ist dem Kunden im Rahmen seiner
Geschäftsgebarung gestattet. Der Kunde tritt hiermit alle Rechte und Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages an Eiszeit ab. Er verpflichtet sich Eiszeit die Identität
und den Sitz des Abnehmers über Aufforderung bekannt zu geben. Im Fall des
Zahlungsverzug des Kunden ist Eiszeit berechtigt abgetretene Forderungen im
Eigenen Namen zu betreiben. Im Fall des Zahlungsverzuges haftet der Kunde für
alle hieraus erwachsenen Schäden und Nachteile unbeschränkt.

VII. Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem
Kunden und Eiszeit ist ausschließlich der im Firmenbuch angeführte
Unternehmenssitz von Eiszeit. Liefer- und Transportmittel stehen im ausschließlichen
unbelasteten Eigentum von Eiszeit und sind über Aufforderung umgehend an Eiszeit
zurückzustellen und herauszugeben.

VIII. Gewährleistung – Haftung
1. Eiszeit leistet dafür Gewähr, dass die gelieferte Ware den einschlägigen
gesetzlichen, insbesondere lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und der
Produktbeschreibung des Herstellers entspricht und im unbeschränkten Eigentum
oder zumindest in der Verfügungsberechtigung von Eiszeit steht. Für Zusagen des
Herstellers, dessen Werbung und öffentliche Erklärungen übernimmt Eiszeit keine
Gewähr oder Haftung.

2. Eiszeit entspricht den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach eigenem
Ermessen primär durch Verbesserung oder Austausch. Alle mit der Mängelbehebung
im Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen sind vom Kunden zu
tragen. Ist eine Verbesserung und ein Austausch nicht möglich, nicht tunlich,
fehlgeschlagen oder mit angemessenen wirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen,
steht es dem Kunden offen Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen
geringfügigen Mangel handelt, die Wandlung des Vertrags zu verlangen. Für
Verbesserungen oder einen Austausch sind Eiszeit 3 Versuche einzuräumen.
Ansprüche des Kunden gegen Eiszeit nach § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

3. Der Kunde ist nur dann berechtigt Gewährleistungsansprüche gelten zu machen,
wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Von Rügen des Kunden betroffene Ware muss vollumfänglich in unverändertem
Zustand belassen werden, ansonsten der Kunde jedes Recht auf Gewährleistung
verliert. Die Haftung von Eiszeit ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen
Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, von Schäden aus
Nutzungsentgang, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und
von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Ein
Verschulden von Eiszeit und der Grad dieses Verschuldens sind in jedem Fall vom
Kunden zu beweisen.

4. Der Kunde ist ausnahmslos verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich auf
Mängel hin zu untersuchen und diese schriftlich zu dokumentiert (Fotos, etc.)
anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung
ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung schriftlich
anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung ebenfalls
ausgeschlossen. Es obliegt ausschließlich dem Kunden selbst, Beweise für
sämtliche von ihm geltend gemachten Ansprüche zu erbringen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab
Gefahrenübergang. Eine Verbesserung und/oder ein Austausch verlängern bzw.
unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Eiszeit gibt grundsätzliche keine
Garantieerklärungen ab.

5. Jede weitere Haftung von Eiszeit für Mängel, egal aus welchem Rechtsgrund, ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Eiszeit tritt seine Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Hersteller an den Kunden mit vollumfänglicher schuldbefreiender
Wirkung ab und wird diese Abtretung vom Kunden durch das Zustandekommen des
Vertrages angenommen. Ansprüche des Kunden nach § 12 PHG sind
ausgeschlossen. Die Haftung von Eiszeit ist auf die im
Haftpflichtversicherungsvertrag genannte Höchstsumme betragsmäßig begrenzt.
Jeglicher Haftungsanspruch des Kunden gegen Eiszeit gilt binnen 12 Monaten ab
Lieferung als verjährt.

6. Im Fall höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände, sowie Ereignissen, die
Eiszeit nicht beeinflussen kann, die eine vereinbarte Lieferzeit verhindern, verlängert
sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere
bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transportund
Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel,
Datentransferstörungen, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer
ersetzbaren Lieferanten sowie Pandemien und Epidemien. Gleiches gilt, wenn diese
Umstände beim Hersteller bzw. Lieferanten eintreten. Generell ist der Kunde nicht
berechtigt aus Lieferverzögerungen Ansprüche – welcher Art auch immer – gegen
Eiszeit abzuleiten.

IX. Sonstiges
1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Werbung in jeglicher Form von Eiszeit
versendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eiszeit ist ohne
weiteres berechtigt sich zur Leistungserbringung der Dienste Dritter zu
bedienen. Dies hat keinen Einfluss auf abgeschlossene Verträge.

2. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Rechtsbeziehung zwischen Eiszeit
und dem Kunden ergeben gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das für 8401
Kalsdorf örtlich und sachlich zuständige Gericht im Sinne des § 104 JN als
vereinbart. Verträge mit Eiszeit unterliegen ausschließlich österreichischem
Privatrecht, wobei die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des
UN-Kaufrechts (CISG) ausdrücklich ausgeschlossen werden.

3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende,
zulässige Bestimmung als vereinbart. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird
durch die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

©Eiszeit Kärnten GmbH FN 270527i
Emil v. Behring Strasse 19, 9500 Villach

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